BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Hainburg

Faktencheck zu einem barrierfreien Zugang zum Schleusensteg

07.09.24 –

Seit vielen Jahren wird nun ein möglichst barrierefreier Zugang zum Schleusensteg in Hainburg diskutiert. Alle drei Bürgermeisterkandidaten haben sich mehr oder weniger konkret dazu bekannt, hier eine Lösung zu finden.


Ausgangspunkt / Handlungsbedarf:
Die Mainschleuse stellt für Bürger*innen mit Behinderung, Menschen mit E-Bikes, Senioren, aber auch für Familien mit Kinderwagen ein schier unüberwindbares Hindernis dar. Ursache ist der relativ steile und enge Zugang auf beiden Seiten des Stegs. Eine Rampe zum jeweiligen Schleusensteg wäre eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Nahmobilität - zumal aufgrund der überregionalen Bedeutung. Der derzeitige - seit Aufgabe der Fährverbindung in 1999 bestehende - Zustand sollte verbessert werden.


Was ist bislang passiert?

  • In beiden Nachbarskommunen gibt es seit Jahrzehnten Initiativen für die Rampen. In 2019 haben beide Parlamente die Verwaltungsspitzen beauftragt, in interkommunaler Zusammenarbeit die Machbarkeit und Fördermöglichkeit des barrierefreien Ausbaus zu prüfen.
  • Im Juli 2020 wurden den Bürgermeistern über 2000 Unterschriften von Bürger*innen beider Kommunen übergeben, die eine Rampe fordern.
  • Seit April 2023 liegt der Verwaltung das Ergebnis der von beiden Kommunen finanzierten Machbarkeitsstudie von BPR Dr. Schöpertöns vor, das die Förderfähigkeit bestätigt.
  • Seit Mai 2023 wird im Bauausschuss Hainburg ein Antrag diskutiert, der fordert, in enger Abstimmung mit der Nachbarskommune und dem Wasserschifffahrtsamt die Planung und den Förderantrag zu realisieren.
  • Am 29.01.24 trägt Herr Dipl.-Ing. Frank Rollmann, Sachgebietsleiter Tiefbau und Umwelt, Stadt Bruchköbel, in der Sitzung des Bauauschusses seinen privat erstellten Planungsentwurf für eine Rampe zum Schleusensteg vor, den er bereits in der Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg vorgestellt hat.
  • Das Großkrotzenburger Parlament hat inzwischen einen Betrag von 20 T€ für Planungskosten des Förderantrags in den Haushalt eingestellt.

Kosten für beide Rampen:

  • Kostenangebot Fa. Stahlbau Main vom 17.12.2010: 336.776 € netto.
  • Kostenschätzung Frank Rollmann: beide Rampen kosten 1 Mio €, unter Abzug der mindestens 70%igen Förderung verbleiben 300 T€, d.h. für jede Kommune 150 T€.
  • Kostenschätzung Machbarkeitsstudie Dr. Schäpertöns 2021: 3 Mio € zzgl. Planungskosten bei (nicht erforderlicher) Verbreiterung des Schleusenstegs


Fördermöglichkeiten:
Es gibt viele Fördertöpfe – naheliegend ist es, die 70-80%ige Förderung baulicher Maßnahmen zur infrastrukturellen Gestaltung der Verkehrswege der Förderrichtlinie
„Nahmobilität“ in Anspruch zu nehmen.
Beispiel: 2021 wurde ein vergleichbarer Rampe zum Steg der Frankfurter Main-Neckar-Brücke mit 70%iger Landesförderung gebaut.


Kritikpunkte:

  • Die Rampe ist ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet: Richtig – ist aber kein Hinderungsgrund, da die Verbesserung der Infrastruktur (barrierefreier Zugang zum Steg) im öffentlichen  Interesse liegt. Der Mainuferradweg, der künftig verbreitert wird, liegt ebenso im LSG. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist durchzuführen. Die Brücke als Alternative wäre ein wesentlich größerer Eingriff.
  • Der Eigentümer des Schleusenstegs muss zustimmen: Richtig - das Wasserschifffahrtsamt hat seine Zustimmung erteilt.
  • Die Rampe stört die Wohnbebauung auf Hainburger Seite (Uferstraße). Falsch – die Rampe wird durch die dahinterliegende Baumreihe verdeckt.
  • Unzureichende Stegbreite von derzeit 2,5 m“ des Schleusenstegs. Falsch - der 2,5 m breite Schleusensteg ist breit genug – ein teurer Ausbau ist nicht erforderlich. Der oben als Beispiel genannte Frankfurter Brückensteg wurde mit 2 m Stegbreite mit 70 % gefördert. Es ist geradezu widersinnig, dass die Mainuferradwege an beiden Mainseiten derzeit 1,80 – 2 m betragen und ausgerechnet der Schleusenübergang mit 2,5 m zu schmal sein soll.

Gibt es bessere Alternativen?

  • Aufzug an den Rampen? Aufzüge sind keine gute Alternative, da sie teuer bei Anschaffung und Wartung und zudem weitaus weniger leistungsfähig sind, was wiederum zu langen Wartezeiten führt. Weiter können durch Hochwasser Schäden entstehen.
  • Brückenbau? Der Bau einer Brücke ist unnötig, da es bereits mit dem Schleusensteg einen Übergang gibt – dieser muss eben für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar gemacht werden. Zudem ist mit einer Umsetzungsphase von 5-10 Jahren und weitaus höheren Kosten und Landschaftseingriffen zu rechnen.

Fazit:

Es ist endlich an der Zeit, eine entsprechende Planung und den Förderantrag für die Rampen zu beauftragen.


Cliff Hollmann, Fraktionssprecher

 

1 Das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz seit dem
01.05.2002.
2 Im regionalen Flächennutzungsplan ist die Radwegverbindung als überregionaler Fahrradweg festgesetzt (so die
eindeutig befürwortende Stellungnahme von Hessen Mobil vom 05.09.2013.
3 Ein ähnlicher Beschluss im Jahr 2006 wurde vom Gemeindevorstand aufgrund der Finanzkrise nicht umgesetzt.
4 Beauftragt von der Agenda Verkehr aus Großkrotzenburg.

5 Verwaltungs- und Baunebenausgaben sind nicht förderfähig.
6 Vgl. Studie Schäpertöns Ziff. 3.1.5 Förderprogramm Nahmöbilität
7 Vgl. Studie Schäpertöns 12.04.23 Ziff. 3.2.1. Bereits im Februar 2014 hatte der seinerzeitige 1.
Beigeordnete A. Böhn in der GV-sitzung mitgeteilt, dass es sich um eine förderfähige Maßnahme i.H.v.
„erfahrungsgemäß 60-70 %“ handelt.
8 Auch hier galt es eine Höhendifferenz von 5,6 m zu überbrücken; damit die Rampe von Rollstuhlfahrern
genutzt werden kann führte dies mit Zwischenpodesten zur Länge von 118m. Gem. Magistratsvorlage der
Stadt Frankfurt vom 15.07.2019 werden
9 Vgl. § 26 BNatSchG; Das Veränderungsverbot versteht sich im rechtlichen Sinne nicht als absolut. Für alle
baulichen Vorhaben, ebenso anderweitige Vorhaben, ist die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des BNatSchG
anzuwenden.

 

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