Erneut Energiesparvorschlag der Grünen abgelehnt

05.01.23 –

In der Gemeindevertretersitzung am 12.12.2022 stand der Antrag der Grünen zur Abstimmung, in dem "die Abschaltung der Straßenbeleuchtung entsprechend den Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes teilweise oder gänzlich für die Zeit von 1 bis 4 Uhr zu prüfen und umzusetzen" vorgeschlagen wurde.

"Straßenbeleuchtung und Energie sparen

Aufgrund der Aufforderung, dass die Kommunen ihren Beitrag zur Energiesparmaßnahmen zu leisten haben ist darauf hinzuweisen, dass es in Hessen keine generelle gesetzlicheVerpflichtung zur Aufrechterhaltung der Straßenbeleuchtung gibt. Lediglich in der Straßenverkehrsordnung wird darauf hingewiesen, dass verkehrswichtige und gefährliche Kreuzungen ausreichend zu beleuchten sind. Straßenlaternen die nicht die ganze Nacht durchbrennen sind mit dem Zeichen 394 (Laternenring) zu markieren, sodass der Verkehrsteilnehmer dies rechtzeitig erkennen und beim Parken seines Fahrzeuges dies berücksichtigen kann (siehe § 17 StVO).

Darüber hinaus regelt § 9 des HStrG dass die Kommunen als Straßenbaulastträger dafür verantwortlich sind, die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu unterhalten. Mithin ist eine Straßenbeleuchtung nur in den Fällen erforderlich, in denen eine verkehrssichere Benutzung der Straße nicht ohne ausreichende Beleuchtung möglich ist. Insbesondere im Fußgängerbereich ist daher eine Straßenbeleuchtung nur dann vorzuhalten, wenn der Nutzer überraschende Gefahrenstellen nicht rechtzeitig wahrnehmen kann. Soweit sich die Gehwege in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, ist eine Straßenbeleuchtung nicht zwingen vorzuhalten. Die Kommunen könnten daher in den Nachtstunden, wenn ein erheblich reduzierter Fußgängerverkehr zu erwarten ist, die Straßenbeleuchtung erheblich reduzieren bzw. ausschalten.
"

Quelle: Städte- und Gemeindebund, ED 144 vom 17.08.2022

Aus unserer Sicht ist der Nutzen der Energieeinsparung deutlich größer als der unnötige Betrieb der Straßenlampen in einer Zeit, in der sich ohnehin kaum jemand auf den Straßen aufhält. Selbstverständlich ist eine Straßenbeleuchtung zu Zeiten wichtig, wo sich Menschen und insbesondere Schul- und Kindergartenkinder auch im Ort bewegen. Deshalb würden wir den Zeitrahmen der Abschaltung zunächst auf 1 bis 4 Uhr begrenzen. Im Jahr 2020 hatten wir einen Stromverbrauch 562.000kWh für die Starßenbeleuchtung. Die durchschnittliche Brenndauer einer Lampe liegt bei 10 Stunden am Tag. Mit der Einsparung von 3 Stunden macht das 562.000kWh / 10 * 3 = 168.000kWh => 168.000kWh pro Jahr . Bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh sparen wir etwa 50.400€ pro Jahr. Von CDU, SPD und BfH sind bisher keinerlei Vorschläge für substanzielle Energieeinsparungen vorgebracht worden. Die sind wegen der Energieknappheit und dem Klimaschutz dringend geboten. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED wird nun bereits seit über zehn Jahren durch den Bürgermeister, unterstützt von der CDU, verschleppt.

In der Gemeindevertretersitzung am 12.12.2022 lehnten CDU, SPD und BfH unseren Vorschlag ab mit dem Argument, dass das "Sicherheitsempfinden" der Bürger beeinträchtigt wird. Man hat sich also wieder einmal statt für Fakten (Stromkosteneinsparung, Energieeinsparung, CO2-Einsparung, massenhafter Tod von Insekten...) zugunsten vermeintlicher "Gefühle" entschieden.

 

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