BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Hainburg

CDU und BfH lehnen barrierefreien Zugang zum Schleusensteg ab

10.09.25 –

In der Gemeindevertretersitzung am 17.09.2025 haben die Vertreter von CDU und BfH abgelehnt, eine Planung mit Kostenschätzung für einen barrierefreien Zugang zum Schleusensteg erstellen zu lassen. Die SPD hat sich enthalten. Damit werden sich die Bürgerinnen und Bürger, die den Steg nutzen, weiterhin mit dem beschwerlichen und teilweise unmöglichen Zustand abfinden müssen. Wir werden am Thema dran bleiben.

Die CDU hat einfach andere Prioritäten: Mit sechsstelligen Beträgen werden Anwohnerparkplätze gebaut, weitere Flächen versiegelt, Grünstreifen beleuchtet usw. 

 

Die BfH hat dazu mit einem Antrag einen Brückenbau ins Parlament eingebracht, der wahrscheinlich das gleiche Schicksal wie der Seligenstädter Brückenbau erleiden wird: 50 Jahre Diskussion ohne Ergebnis. 

 

Rede des Fraktionsvorsitzenden Cliff Hollmann

Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren


unser Antrag vom Mai 2023 soll den Gemeindevorstand mit der Planung und dem Förderantrag zum Bau der Rampe an der Krotzenburger Schleuse beauftragen - in enger Abstimmung mit der Gemeinde Großkrotzenburg und dem Wasserschifffahrtsamt.


Vorab: Es geht (noch) nicht um den Bau der Rampe sondern zunächst um eine Detailplanung für den Förderantrag, bei dem Details geklärt werden.

Was ist der Hintergrund?
Die Treppen zum Schleusensteg sind für Menschen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen ein unüberwindbares Hindernis seit Aufgabe der Fährverbindung in 1999. Für die 600 Radfahrer*innen, die täglich im Durchschnitt die Mainüberquerung nutzen, sind sie eine Herausforderung. Viele Gespräche mit Bürger*innen und 2.000 Unterschriften unserer Unterschriftensammlung vom Juli 2020 dokumentierten den Wunsch und die Erwartung, hier eine Veränderung herbeizuführen. Die Seligenstädter Fähre ist 6,5 km entfernt, die Limesbrücke 3,4 km – ergo keine Alternativen.


Was ist bislang passiert?
In beiden Nachbarskommunen gibt es seit Jahrzehnten Initiativen für entsprechende Rampen zum jeweiligen Schleusensteg. In 2019 haben beide Parlamente die Verwaltungsspitzen beauftragt, in interkommunaler Zusammenarbeit die Machbarkeit und Fördermöglichkeit des barrierefreien Ausbaus zu prüfen. Spätestens seit April 2023 liegt der Verwaltung das Ergebnis der von beiden Kommunen finanzierten Machbarkeitsstudie von BPR Dr. Schöpertöns vor, das die 70-80 %ige Förderfähigkeit bestätigt.
Beispiel: 2021 wurde ein vergleichbarer Rampe zum Steg der Frankfurter Main-Neckar-Brücke mit 70%iger Landesförderung gebaut.


Alternativen der Mainüberquerung, die in anderen Kommunen geprüft werden wie die E-Fähre (Mühlheim), ein Brückenbau (Seligenstadt) oder ein Aufzug sind nicht geeignet bzw. zu teuer oder überflüssig.
 

An der Bewertung sind sich – zumindest den Pressemitteilungen nach – alle einig:
- Die Großkrotzenburger Fraktionen haben bereits 20 T€ in den Haushalt bewilligt.
- Zitat Freitag aktuell vom 08.11.24 Beigeordneter Jannik Marquart
- Mehrere Gespräche der BM mit dem Wasserschifffahrtsamt als Eigentümer ergaben, dass dieses nichts gegen den Rampenanbau einwendet.


Konkrete Umsetzung ?

  • Im Januar 2024 hat Dipl.-Ing. Frank Rollmann, Sachgebietsleiter Tiefbau und Umwelt der Stadt Bruchköbel, in der Sitzung des Bauauschussses seinen Planungsentwurf für eine Rampe zum Schleusensteg vorgestellt, den er bereits in der Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg vorgestellt hat.
  • Im November 2024 fanden treffen der Beigeordneten der Kreise, der BM, Radverkehrsbeauftragter MKK Elmar Sachs und einem Vertreter von Hessen Mobil statt. Demnach sollen die BM mit dem WSA die „verkehrssichere Nutzbarkeit des Schleusenstegs“ klären.

 

Zu den vorgetragenen Gegenargumenten kurz folgendes:
 

Kosten für beide Rampen:

  • Kostenangebot Fa. Stahlbau Main vom 17.12.2010: 336.776 € netto.
  • Kostenschätzung Frank Rollmann: beide Rampen kosten 1 Mio €, unter Abzug der mindestens 70%igen Förderung verbleiben 300 T€, d.h. für jede Kommune 150 T€.

Die Kosten sind im Hinblick auf die positiven Effekte für die Bürger*innen und vergleichbare Kosten anderer Infrastrukturprojekte vertretbar. Eine Entscheidung für den Bau ist jetzt noch nicht erforderlich sondern nach Vorliegen der Planung / der Bescheidung des Förderantrages.

  • Die Rampe ist ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet

Richtig – ist aber kein Hinderungsgrund, da die Verbesserung der Infrastruktur (barrierefreier Zugang zum Steg) im öffentlichen Interesse liegt. Der Mainuferradweg, der künftig verbreitert wird, liegt ebenso im LSG. Die Brücke als Alternative wäre ein wesentlich größerer Eingriff. Im Übrigen läuft derzeit ein Verfahren, die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen.

  • „Die Rampe stört die Wohnbebauung auf Hainburger Seite (Uferstraße).“

Falsch – die Rampe wird durch die dahinterliegende Baumreihe verdeckt. Diese Baumreihe bleibt bestehen.

  • „Unzureichende Stegbreite von derzeit 2,5 m“ des Schleusenstegs

Falsch - der 2,5 m breite Schleusensteg ist breit genug – ein teurer Ausbau ist nicht erforderlich. Der oben als Beispiel genannte Frankfurter Brückensteg wurde mit 2 m Stegbreite mit 70 % gefördert. Es ist geradezu widersinnig, dass die Mainuferradwege an beiden Mainseiten derzeit 1,80 – 2 m betragen und ausgerechnet der Schleusenübergang mit 2,5 m zu schmal sein soll.

Fazit: Es ist endlich an der Zeit, eine entsprechende Planung zu beauftragen und den Förderantrag für die Rampen zu stellen.

 

Cliff Hollmann,

Fraktionssprecher

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Sterker, Uferstraße

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