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22. Juni 2016
ANTRAG
Jagdpachtverträge/Waldschutz
Die
Gemeindevertretung möge beschließen:
Der
Gemeindevorstand soll berichten, wann und wie er die Aussagen zur
Forsteinrichtung im Gemeindewald zum Waldschutz (Schutz vor Rehwildverbiss)
umsetzt.
Begründung
Die am 19.11.2015 unterzeichnete Schlussverhandlung zur
Forsteinrichtung im Gemeindewald Hainburg führt zum Thema Waldschutz folgendes
aus:
„Alle Eichen-Verjüngungen müssen vor
Rehverbiss geschützt werden. Der selektive Verbiss des Rehwildes reduziert die
Anteile von Mischbaumarten bei natürlicher wie künstlicher Verjüngung und
erfordert Mehraufwand und Kosten. Das Ziel, artenreiche Mischbestände zu
begründen und die Bestände damit zukunftsfähig zu machen, ist durch eine
entsprechende Abschusshöhe zu sichern. Erhöhter Verbiss widerspricht auch den
Zertifizierungsvorgaben und kann zur Aberkennung des Zertifikats führen. Um die
Mitwirkung der Jagdpächter an der Entstehung von Mischbeständen zu sichern,
sollten sie am Schutz vor Wildverbiss beteiligt werden. Das kann durch eigene
Arbeitsleistung oder Beteiligung an den Kosten sein. Dafür sollte die
Wildschadenspauschale entfallen. Das sollte in künftige Pachtverträge
aufgenommen werden.
Verbessern ließe sich das Ergebnis (des Waldwirtschaftsplanes), wenn
die sehr geringe Jagdpacht (2,30 Euro/ha) statt einer Erhöhung und anstelle
einer Wildschadenspauschale durch eine Beteiligung an den tatsächlichen Kosten
zum Schutz gegen Rehwildverbiss ergänzt würde.
Thorwald Ritter